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Alle zahnäztlichen Leistungen sind nach Taxpunkten aufgeschlüsselt. Ob Routine-Kontrolle, Röntgen oder Bohren, seine Arbeit verrechnet der Zahnarzt nach Taxpunkten. Das Total der Taxpunkte multipliziert er mit dem Taxpunktwert.

Den zahnärztlichen Tarif können Sie unter:
www.sso.ch:80/index.cfm?5B114C5FD9D9424C483B481A0E5A4DA1
einsehen. Hier finden Sie die Taxpunkte pro Leistung.

Wie "teuer" oder wie "billig" ein Zahnarzt ist, hängt unter anderem vom Taxpunktwert ab (aber nicht nur, wie der Kassensturz und neuerdings auch ein gewisser Herr Couchepin zu glauben machen versuchen).

Der maximal erlaubte Taxpunktwert beträgt SFr. 4.95.

Unsere Taxpunktwerte betragen:

Privatpatienten
Dies entspricht einem schweizerischen Durchschnitt
SFr. 3.50
 
Fürsorge-, UVG- und Schulzahnpflege-Tarif SFr. 3.10

Wichtig:
Ein tiefer Taxpunktwert allein sagt noch lange nichts darüber aus, wie günstig ein Zahnarzt ist.

Grund:
Bei der Bemessung der Taxpunkte haben die Zahnärzte für fast jede der über 500 zahnärztlichen Leistungen einen gewissen Spielraum. Setzt beispielsweise ein Zahnarzt mit dem tiefen Taxpunktwert von SFr. 3.10 für die Befundaufnahme die höchstmögliche Punktzahl 24 ein, verrechnet er SFr. 74.40. Ein "teurerer" Zahnarzt mit Taxpunktwert 3.50 und nur 20 Taxpunkten auf der Rechnung, verlangt vom Patienten für die selbe Leistung nur SFr. 70.--.

Und letztlich spielt es eine wesentliche Rolle, ob ein Zahnarzt jede mögliche verrechenbare Position und "jeden Tupfer" separat auf die Rechnung knallt, oder ob er gewisse Leistungen quasi pauschal ohne Verrechnung als selbstverständlich ausführt. (Beispielsweise werden bei uns nach einer Aetzung die Zähne ohne Verrechnung fluoridiert, obwohl dafür bis zu 7.5
Taxpunkte verrechnet werden könnten).

 
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  Finanzierung
 
Wir sind keine Bank. Trotzdem sind wir bereit, Ihnen auf
Wunsch bei der Finanzierung entgegenzukommen.
 
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  Gut zu wissen
 

So vermeiden Sie Aerger:

Verlangen Sie vor der Behandlung einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der alle Leistungen detailliert auflistet. Der Zahnarzt darf diesen Voranschlag nicht um mehr als 15% überschreiten.

Fragen Sie nach den Kosten von Behandlungsvarianten (Luxus, Minimum).

Erscheint Ihnen der Vorschlag zu teuer, kann es sich lohnen, bei einem anderen Zahnarzt einen Kostenvoranschlag einzuholen. Allerdings darf der Zahnarzt für die Untersuchung etwas verlangen.
Bedenken Sie aber: Ein guter Zahnarzt ist langfristig günstiger als ein "Billig-Zahnarzt," der weniger gute Arbeit leistet. Das gilt vor allem für Zahnbehandlungen im Ausland. Dort ist es auch schwierig, bei Misserfolgen Forderungen durchzusetzen.

Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse die Behandlung mitfinanziert. Aus der Grundversicherung ist das der Fall, wenn es sich um eine "schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems" handelt.
Für Zahn-Spangen bei Kindern besteht meistens eine Deckung, die oft bis zur Hälfte der Behandlungskosten übernimmt.
Es gibt freiwillige Zusatzversicherungen, die auch einen Teil der Kosten fürs Löcherflicken bezahlen.

Für AHV-Rentner mit Ergänzungsleistungen lohnt sich immer, die Ausgleichskasse für eine Kostenbeteiligung anzufragen.

Wenn Ihnen die Rechnung zu teuer scheint oder der Kostenvoranschlag massiv überschritten wurde, reklamieren Sie zuerst schriftlich beim Zahnarzt.
Bei Schwierigkeiten können Sie sich an die Begutachtungskommission der kantonalen Zahnärztegesellschaft wenden (Anlaufstelle für den Kanton Solothurn: 062 / 396 25 15).

 
 
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Med. dent. Fritz Schaffner
eidg. dipl. Zahnarzt, Mitgl. SSO

Bienkenstrasse 26
4702 Oensingen

Tel. 062/396 00 87 Fax 062/396 00 89
e-mail: info@schaffner-dentistry.ch